Mehrwegverpackungen für das Take-Away & To-Go Geschäft

 Der Umweltschutz rückt immer weiter in den Fokus. Eine weitere Neuerung ist die Verpflichtung von Mehrwegverpackungen ab 2023. So müssen Caterer, Lieferdienste und Restaurants neben Einwegverpackungen auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke für das Take-Away- und To-Go-Geschäft anbieten. Dieses Gesetz soll dabei helfen, Abfälle zu reduzieren, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen. Was bedeutet das für die Gastronomen und wie kann eine Umstellung gelingen? In diesem Beitrag erhalten Sie viele Informationen und Tipps rund um das Thema nachhaltige Gastronomie.

Das Problem mit dem Einwegverpackungsmüll

Der Konsum von Take-Away und geliefertem Essen ist in den letzten Jahren weiter gestiegen. Dabei werden herkömmliche Verpackungen nur kurz genutzt und anschließend entsorgt. Dies verursacht viel Abfall und der entstandene Verpackungsmüll landet oft in der Umwelt, indem das Mikroplastik in Flüssen, Seen und Meeren gelangt – und das ist für Mensch und Tier gesundheitsschädlich.

In Deutschland fallen jedes Jahr knapp 350.000 Tonnen Abfall für Einwegprodukte im To-Go Geschäft an – und das hat weitreichende Folgen für die Umwelt. Ob auf Grünwiesen, auf den Straßen oder im Zug: Einwegverpackungen lassen Mülleimer überquellen oder werden achtlos irgendwo liegen gelassen. Mittlerweile besteht 40 % des Straßenmülls aus Einwegverpackungen, was für die Städte sowie Gemeinden ca. 720 Millionen Euro jährlich für die Reinigung und Entsorgung bedeutet. Dabei werden in Deutschland bisher nur knapp 50 % aller Kunststoffverpackungen recycelt. Das hat zwei Gründe: Zum einen liegt es an der falschen Mülltrennung zu Hause und zum anderen ist die Herstellung von neuem Kunststoff oftmals günstiger als alten zu recyceln. So bestehen die meisten Einwegverpackungen entweder aus einem schwer recycelbaren Material oder das Recycling ist aufgrund der Verunreinigungen mit Speiseresten nicht möglich. Dies führt dazu, dass der Großteil des Einwegmülls im Take-Away Geschäft verbrannt wird – und das stellt ein zunehmendes Umweltrisiko dar.

Plastikverbot: Welche Regelungen gelten für Lieferdienste und das To-Go-Geschäft?

Gastronomiebetriebe mit einem To-Go-Geschäft oder Lieferservice müssen ab 2023 auch Mehrwegverpackungen als Alternative für Speisen und Getränke anbieten. Eine Ausnahme gibt es für kleine Betriebe wie Imbissbuden oder Kioske mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Hier soll allerdings die Möglichkeit bestehen, dass Kunden auch in eigenen Behältern die Speisen und Getränke mitnehmen können. Laut Gesetz darf die Mehrwegverpackung zudem nicht teurer als das gleiche Produkt in einer Einwegverpackung sein. Mit diesem neuen Gesetz werden Einwegverpackungen zwar nicht verboten, jedoch können Konsumenten über die Verpackung selbst entscheiden – und so auch die nachhaltige Variante wählen.

Nachhaltigkeit ist kein kurzzeitiger Trend, sondern eine zukunftsweisende und notwendige Veränderung. Für Restaurantbetriebe ist die Umstellung auf nachhaltige Verpackungen oftmals mit einem hohen Aufwand und Kosten verbunden – doch es geht!

Welche Produkte sind vom Plastikverbot betroffen?

Seit dem 3. Juli 2021 dürfen Hersteller einige Einwegprodukte aus Plastik und expandiertem Polystyrol (bekannt unter dem Handelsnamen Styropor) in den europäischen Staaten nicht mehr verkaufen. So soll Plastikabfall reduziert und die Umwelt geschont werden. Für die betroffenen Produkte gibt es geeignete Alternativen. Das Verbot betrifft folgende Produkte:

  • Trinkhalme aus Kunststoff oder Biokunststoff
  • Teller und Suppenschalen aus Kunststoff oder Biokunststoff
  • Bestecke und Rührstäbchen aus Kunststoff oder Biokunststoff
  • Menüverpackungen, Becher und Teller aus expandiertem Polystyrol
  • Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff oder Biokunststoff

Alternative Verpackungen und Materialien - Ihr Beitrag zum Umweltschutz

Bye Bye, Einweg? Nicht ganz! Denn nicht immer lassen sich Einwegprodukte durch Mehrwegverpackungen ersetzen. In allen anderen Bereichen gibt es jedoch bereits ein großes Angebot an praktischen Alternativen aus nachwachsenden, kompostierbaren und recycelten Rohstoffen. Das schont Ressourcen und verringert den CO₂-Fußabdruck – und davon profitieren wir alle. Wir zeigen Ihnen einige nachhaltige Materialien auf, die Sie als Alternative einsetzen können.

  • Karton

Karton wird aus Holz- oder Zellulosefasern hergestellt. Der nachwachsende Rohstoff eignet sich beispielsweise für Menüboxen, Einwegteller und Becher. Bei Kartonverpackungen sorgt oftmals eine dünne Beschichtung aus Polylactiden (PLA) oder Polybutylensuccinat (PBS) für die notwendige Lebensmittelhygiene und Transportfähigkeit, die aus Maisstärke bzw. Zuckerrohr besteht. 

  • Bagasse

Bei Bagasse handelt es sich um einen nachwachsenden Rohstoff und gleichzeitig um ein Ergebnis von Upcycling. Hierbei bildet ein Abfallprodukt der Zuckerrohrproduktion die Basis für Bagasse. Die Verpackungen aus Bagasse sind robust, hitzebeständig und ermöglichen einen sicheren Transport sowohl von festen Speisen als auch von Flüssigkeiten. Die Entsorgung erfolgt einfach über den Gelben Sack oder Restmüll. 

  • Holz

Für Besteck bietet sich als Alternative vor allem Birkenholz an. Das FSC-Zertifikat bescheinigt dabei, dass der Rohstoff aus kontrollierten Quellen stammt. Damit das Holzbesteck kein unangenehmes Mundgefühl verursacht, wird es häufig mit dem lebensmittelechten Karnaubawachs überzogen. Das pflanzliche Wachs ist für den Körper unbedenklich. 

  • rPET/rPP (recyceltes Polyethylenterephthalat und Polypropylen)

Eine weitere Möglichkeit für das Take-Away- oder To-Go-Geschäft sind recycelte Kunststoffbehälter. Recyceltes PET und PP lassen sich in den herkömmlichen Recyclingkreislauf zurückführen und eignen sich daher deutlich besser für den nachhaltigen Gastronomiebetrieb als neu gefertigte Plastikartikel. Die Verpackungen aus rPET/rPP sind leicht, robust, geschmacksneutral und hygienisch. 

In unserem Online-Shop bieten wir eine Vielzahl von umweltfreundlichen Verpackungslösungen an.

 

Titelbild: © Fokussiert stock.adobe.com

© Robert Kneschke stock.adobe.com

© Alesia Berlezova / stock.adobe.com

 

Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.